Was tun nach einem Unfall?
Nach einem Verkehrcunfall - ganz gleich ob verschuldet oder unverschuldet - überwiegt häufig zuerst
die Schocksituation und man weiß nicht mehr, wie man sich am besten verhalten soll, um rechtliche
oder wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise für den Fall des Falles, der im Übrigen in Deutschland
etwa 9 Mio. mal jährlich eintritt.
Das Wichtigste nach einem Verkehrsunfall - und mag es sich noch so banal anhören - ist es, Ruhe
zu bewahren. Gegebenenfalls muss die Unfallstelle gesichert werden und natürlich sollte man sich
sofort um Verletzte kümmern. Bei Personenschäden, Streit über den Unfallhergang oder größeren
Schäden sollte stets die Polizei gerufen werden. Lassen Sie sich auch nicht von anderen
Verkehrsteilnehmer verunsichern, die durch den Unfall in ihrem Fortkommen gehindert sind.
Unterschreiben Sie nie ein Schuldanerkenntnis, selbst wenn Sie auch davon überzeugt sind, die
alleinige Schuld am Unfall zu tragen. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner alle Personalien aus. In
jedem Fall sollten Sie den Unfallhergang mit Angabe der Fahrzeuge, der Fahrzeugkennzeichen und
der Stellung der Fahrzeuge skizzieren.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht es Ihnen selbstverständlich frei. Ihr Fahrzeug in eine
Werkstatt Ihres Vertrauens zu bringen oder gegebenenfalls abschleppen zu lassen. Nicht verzichten
sollten Sie auch auf Ihr Recht, mit der Schadenfeststellung einen unabhängigen Kfz-
Sachverständigen zu beauftragen, selbst wenn es sich um einen scheinbar einfachen Schaden
handelt. Der Kfz-Sachverständige stellt beispielsweise verdeckte Schäden fest und ermittelt die
merkantile Wertminderung, die im Übrigen auch bei älteren Fahrzeugen anfallen kann. Lassen Sie
sich nicht auf Angebote des gegnerischen Versicherers ein, die oft auf einen Sachverständigen, den
sie nicht selbst beauftragt hat, verzichten will. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der gegnerische
Versicherer keinerlei Weisungsrecht. Er kann Ihnen weder die Werkstatt noch den Sachverständigen
vorschreiben.
Natürlich haben Sie auch das Recht, mit der Abwicklung des Unfallschadens einen im Verkehrsrecht
spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden genauso übernommen wie
die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und die Reparatur.
Ihr Autohaus und Ihr Kfz-Sachverständiger beraten Sie im Übrigen gerne zu allen technischen Fragen
bei der Unfallschadensabwicklung. Dort kann man Ihnen auch Verkehrsrechtspezialisten vermitteln.
Denken Sie daran: Ein Unfallschaden ist stets ein unangenehmes Ereignis. Aber Sie haben es in der
Hand, dafür zu sorgen, dass Ihnen aus dem Schadenereignis nicht auch noch wirtschaftlicher
Schaden entsteht.
Haben Sie den Unfall selbst verschuldet und haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen,
sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Die weitere Abwicklung richtet sich
dann nach den Versicherungsvertragsbedingungen.
Bei einem unverschuldeten Unfall jedoch ergeben sich Ihre Rechte aus dem Gesetz. Nutzen Sie im
eigenen Interesse Ihre Rechte.