Eine Information des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK -
Unabhängige Schadensfeststellung statt elektronische Prüfberichte
Derzeit gibt es Tendenzen in der Schadenabwicklung, sowohl bei Haftpflicht- wie auch bei
Kaskoschäden verstärkt auf so genannte elektronische Prüfberichte, wie Sie beispielsweise
die Firma ControlExpert anbietet, zu setzen. Häufig werden die Prüfberichte eingesetzt, um
Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen der Kfz-Betriebe nach den Vorgaben der
regulierungspflichtigen Versicherer willkürlich zu kürzen. Betroffen sind insbesondere
Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreisaufschläge, Verbringungskosten, Richtwinkelsatzkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Selbst Automobilhersteller oder Verbände tragen sich derzeit mit dem Gedanken, bei der
Schadenabwicklung verstärkt Kostenvoranschläge anzubieten bei klarer Umgehung des
Rechts des Geschädigten, bei einem unverschuldeten Unfall einen Sachverständigen seines
Vertrauens einzuschalten.
Wie man derzeit in der Fachpresse verfolgen kann, wird bei Fällen, die durch die
elektronischen Prüfberichte nicht sofort erfasst werden, in erster Linie eine Überprüfung
durch Sachverständige der Versicherungswirtschaft oder durch Sachverständige von
Organisationen, die eng mit der Versicherungswirtschaft zusammenarbeiten, geplant.
Leidtragende in einem derartigen System sind zweifelsfrei die Kfz-Reparaturbetriebe selbst
und die geschädigten Autofahrer.
Es liegt in der Hand eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Reparaturbetriebes, alles
daran zu setzen, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall seine Rechte
wahrnehmen kann, damit tatsächlich 100 % Schadenersatz geleistet wird.
Es besteht nicht die geringste Veranlassung, in einem Haftpflichtschadenfall dem Wunsch
des regulierungspflichtigen Versicherers Folge zu leisten und eigene Kostenvoranschläge zu
erstellen, die weder den Schaden vollständig wiedergeben können, noch durch den
regulierungspflichtigen Versicherer erstattet werden. Diese Aussage gilt umso mehr, als der
Kfz-Betrieb sich weit aus besser profilieren kann, wenn er dafür Sorge trägt, dass sein Kunde
in der Lage ist, alle ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen. Es ist schon erstaunlich, dass
als einzige Gegenleistung des Versicherers für den Verzicht auf ein
Sachverständigengutachten oder für den Verzicht auf einen Anwalt eine schnelle Zahlung
angeboten wird. Zur Zahlung sämtlicher unfallbedingter Kosten ist der Schädiger, d. h. dei
regulierungspflichtige Versicherer ohnehin Kraft Gesetzes verpflichtet. Offenbarwill man der
Aufwand der Schadenfeststellung nun auch im Haftpflichtschadenfall auf die Werkstatt
verlagern, verbunden mit dem Generalangriff auf Nebenkosten sowie auf merkantile
Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und unabhängige Kfz-Sachverständige.
Die Zeche zahlt aber auch der Kunde des Autohauses, der oft nicht den Schadenersatz
erhält, der ihm zusteht und der im Zweifel sein Autohaus für die schlechte Beratung
verantwortlich machen wird.
Der bessere und letztlich auch erfolgreichere Weg ist die umfassende Beratung des Kunden
die nach dem Wegfall des Rechtsberatungsgesetzes voraussichtlich Anfang 2008 noch
wesentlich leichter möglich sein wird, als wie dies heute der Fall ist. Effizient ist die
frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes und vor allen Dingen die Schadenfeststellung
durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Kommt es dann im Anschluss zu Kürzungen durch diverse Prüfberichte, reicht in der Rege
ein Schreiben des Sachverständigen und des Anwaltes aus, um vollständige Zahlung ZL
erreichen.
Stand: April 2007